Wer gilt in Katalonien als stabiles Paar?

Zwei Erwachsene, die in einer eheähnlichen Beziehung zusammenleben und eine von drei Bedingungen aus Artikel 234-1 des katalanischen Zivilgesetzbuchs erfüllen. Man beantragt diesen Status nicht. Entweder du erfüllst eine Bedingung oder nicht:

WegWann ihr ein stabiles Paar werdetWie man es meist nachweist
ZusammenlebenSobald ihr mehr als zwei Jahre ohne Unterbrechung zusammengelebt habtEine historische gemeinsame Meldebescheinigung (padrón), die euch an derselben Adresse zeigt
Ein gemeinsames KindWenn euch ein Kind geboren wird, während ihr zusammenlebtDie vollständige Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienbuch
Notarielle UrkundeAm Tag, an dem ihr beide vor einem Notar eine escriptura pública unterschreibtDie Urkunde selbst

Für die meisten frisch angekommenen Paare ist die Urkunde der einzige schnelle Weg, weil die Zwei-Jahres-Frist meist erst läuft, wenn ihr euch zum ersten Mal an derselben Adresse anmeldet. Notare berechnen Urkunden nach einer amtlichen Gebührenordnung; lass dir vom Notar einen Kostenvoranschlag geben, bevor du einen Termin buchst.

Manche Menschen können überhaupt kein stabiles Paar bilden. Das Gesetzbuch schließt nicht emanzipierte Minderjährige aus, Eltern, Kinder und andere Verwandte in gerader Linie, Geschwister, alle, die noch verheiratet und nicht faktisch getrennt sind, sowie alle, die bereits mit jemand anderem als Paar zusammenleben.

Muss man sich eintragen lassen, um als stabiles Paar zu gelten?

Nein. Auf der Registerseite der Generalitat steht selbst, dass die Eintragung freiwillig ist, nicht konstitutiv wirkt und die Zustimmung beider Partner braucht. Im Klartext: Das Register hält ein Paar fest, das nach dem Gesetzbuch schon existiert. Es schafft keins.

Wozu also der Aufwand? Weil eine Eintragungsbescheinigung der einfachste Nachweis ist, den du jemand anderem vorlegen kannst. Ausländerbehörden, Rentenstellen, betriebliche Leistungsprogramme und Banken verlangen alle einen Nachweis der Beziehung, und eine einzige amtliche Bescheinigung ist einfacher als ein Ordner voller padrón-Auszüge und gemeinsamer Rechnungen.

Wie lasst ihr euch bei der Generalitat eintragen?

Jeder Partner füllt den Antrag separat aus, unterschreibt ihn und schickt ihn ab. Das geht online, persönlich in einem Büro der Generalitat mit Termin oder mit Unterstützung per Videoanruf. Die Seite der Generalitat listet die Unterlagen auf:

  • Ausweisdokumente für euch beide. Für ausländische Staatsangehörige ist das meist der Reisepass oder die TIE.
  • Eine vollständige (wörtliche) Geburtsurkunde für jeden Partner, ausgestellt höchstens sechs Monate vor der Antragstellung.
  • Eine historische gemeinsame Meldebescheinigung (certificat d'empadronament de convivència històric), wenn ihr euch auf zwei Jahre Zusammenleben stützt.
  • Die vollständige Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienbuch, wenn ihr euch auf ein gemeinsames Kind stützt.

Sofern ihr nicht widersprecht, prüft das Justizministerium den Ausweis, den padrón und den Geburtseintrag des Kindes selbst, sodass du in der Praxis womöglich nur die Geburtsurkunden hochladen musst. Die Seite sagt nicht, wie eine Urkunde aus einem ausländischen Register vorzulegen ist. Rechne damit, dass eine Apostille und eine beeidigte Übersetzung verlangt werden, und kläre das Format mit dem Register, bevor du etwas bestellst. Unser Ratgeber zu beeidigten Übersetzungen in Barcelona erklärt, wie das funktioniert.

Für den Online-Antrag braucht ihr beide ein digitales Zertifikat. Falls du noch keins hast, geht unser Ratgeber zu idCAT Mòbil und Cl@ve für Neuankömmlinge die Optionen durch. Die Eintragung ist kostenlos. Für später ausgestellte Bescheinigungen fällt eine kleine Gebühr an, festgelegt in der Resolution JUS/3333/2020; den aktuellen Betrag findest du auf der Website der Generalitat.

Was ist aus den Registern der Rathäuser geworden?

Viele Gemeinden in der Provinz Barcelona führten früher eigene Register für parelles de fet. Mehrere haben sie seit dem 1. Januar 2026 für neue Eintragungen geschlossen und verweisen Paare stattdessen an die Generalitat, wie aus den Schließungsbekanntmachungen im Amtsblatt der Provinz Barcelona (BOP) hervorgeht. Ein Rathaus, das sein Register schließt, behält die alten Einträge, doch sie entfalten keine neuen Rechtswirkungen mehr.

Wenn ihr euch früher bei einem Rathaus eingetragen habt, geht nicht davon aus, dass das reicht. Fragt nach, ob ihr euch bei der Generalitat neu eintragen lassen solltet, mit eurer Urkunde oder eurer padrón-Historie als Nachweis.

Gibt die Eintragung einem Partner aus einem Nicht-EU-Land das Recht, in Spanien zu leben?

Nicht für sich allein. Die Eintragung belegt die Beziehung; der Aufenthalt ist ein eigener Antrag bei den Ausländerbehörden, und welcher Weg gilt, hängt von der Staatsangehörigkeit deines Partners ab.

  • Dein Partner ist EU- oder EWR-Bürger (aber nicht Spanier). Nach dem Königlichen Dekret 240/2007 kann ein Partner, der in einem öffentlichen Register eines EU- oder EWR-Landes eingetragen ist, die Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern beantragen. Ein nicht eingetragener Partner kann sie ebenfalls beantragen, wenn er eine dauerhafte Beziehung nachweist. Das Dekret akzeptiert mindestens ein Jahr ununterbrochenes Zusammenleben, oder weniger, wenn ihr ein gemeinsames Kind habt.
  • Dein Partner ist Spanier. Seit dem 20. Mai 2025 haben Familienangehörige spanischer Staatsangehöriger nach der neuen Ausländerverordnung, dem Königlichen Dekret 1155/2024, einen eigenen Aufenthaltsweg. Eingetragene Partner sind eingeschlossen.

Unterlagen, Fristen und Nachweise unterscheiden sich von Fall zu Fall, und eine Ablehnung rückgängig zu machen kann teuer werden. Lass deine Situation von einem Anwalt für Ausländerrecht oder einem gestor prüfen, bevor du den Antrag stellst. Unser Ratgeber zu NIE und TIE für Mieter deckt die Ausweisseite ab.

Was ändert sich als stabiles Paar an deinem Mietvertrag?

Weniger, als viele denken. Die Eintragung setzt deinen Partner nicht in den Mietvertrag, und Mieter sind nur die Personen, die den Vertrag unterschreiben. Wenn ihr beide Namen im Vertrag haben wollt, fragt den Vermieter; unser Ratgeber zum Hinzufügen eines Mieters zu einem bestehenden Mietvertrag erklärt, wie das geht.

Wirklich wichtig wird das Zusammenleben, wenn der Mieter auszieht oder stirbt. Das spanische Mietrecht, das LAU, erlaubt einem Partner, der nicht im Vertrag steht, in zwei Fällen die Wohnung zu behalten:

  • Der Mieter zieht aus oder beendet den Vertrag ohne Zustimmung des Partners (Artikel 12). Der Partner kann als Mieter bleiben, wenn er mindestens die zwei vorangegangenen Jahre mit dem Mieter zusammengelebt hat oder wenn die beiden ein gemeinsames Kind haben.
  • Der Mieter stirbt (Artikel 16). Ein Partner, der in den zwei Jahren vor dem Tod mit ihm zusammengelebt hat oder ein gemeinsames Kind mit ihm hat, kann den Mietvertrag übernehmen.

Entscheidend ist das Zusammenleben, nicht das Register. Ein aktuell gehaltener padrón-Eintrag an derselben Adresse ist der Nachweis, der dir am ehesten hilft. Unser Ratgeber zur Übernahme eines Mietvertrags nach Trennung oder Tod erklärt Fristen und Mitteilungen.

Bei Renten gelten strengere Regeln. Das spanische Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (Artikel 221) zahlt einem unverheirateten Partner nur dann eine Witwen- oder Witwerrente, wenn das Paar mindestens zwei Jahre vor dem Tod eingetragen war oder eine öffentliche Urkunde hatte und in der Regel mindestens fünf Jahre zusammengelebt hat. Das ist der wichtigste Grund, sich früh eintragen zu lassen.

Solltet ihr euch eintragen lassen, bevor die Wohnungssuche losgeht?

Das ist nicht nötig. Agenturen in Barcelona verlangen von einem Paar meist die Ausweise beider Partner, Gehaltsabrechnungen oder Arbeitsvertrag und manchmal einen Bürgen. Einen Nachweis der Beziehung verlangen sie selten. Was hilft: sich als Paar mit vollständigen Unterlagen bewerben, damit beide Einkommen zählen. Unser Ratgeber zu gemeinsamen Mietbewerbungen erklärt, wie Agenturen sie bewerten.

Unterschreibt zuerst den Mietvertrag und meldet euch dann gemeinsam im padrón an der neuen Adresse an. So habt ihr einen datierten Nachweis des Zusammenlebens, der die Zwei-Jahres-Frist in Gang setzt und jeder späteren Eintragung zugutekommt. Unser Ratgeber zum empadronamiento für Mieter erklärt, wie das geht.

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